Wo evangelisch draufsteht, sollte auch evangelisch drin sein
Kirchliche Arbeitgeber dürfen nach dem Willen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht regelmäßig zur Auflage machen, dass Bewerber und Bewerberinnen einer christlichen Religionsgemeinschaft angehören. Nur wenn die Religion tatsächlich Grundlage und Inhalt der Arbeit darstellt, darf dies weiterhin gefordert werden. Aber das muss im Zweifelsfall von einem staatlichen Gericht überprüfbar sein. Die Kirchen werden dabei in Erklärungsnöte kommen, weil schon heute nicht unbedingt “evangelisch” drin ist, wo “evangelisch” draufsteht.
Das ist nicht die Schuld des EuGH. Den Kirchen ist Masse weithin wichtiger gewesen als das evangelische Profil, denn wenn für die Fortführung der Arbeit zu wenige Kirchenmitglieder zur Verfügung stehen, kann schon jetzt von der Kirchenzugehörigkeit abgesehen werden. Bei Erzieherinnen und Pflegern etwa, von denen es viel zu wenige gibt, von denen man aber in einer konfessionellen Einrichtung eigentlich erwarten darf, dass sich in ihrer Arbeit christliches Denken und Handeln spiegelt.
Weil die Kirchen ihre eigenen Grundsätze unterlaufen haben, werden sie zukünftig nur für einen kleineren Teil ihrer Stellen - zum Beispiel in der Ausbildung oder in der Verkündigung - weiterhin Kirchenmitgliedschaft reklamieren können. Eisern den Zugang verwehrt haben sie nur denen, die ihnen ganz den Rücken zugekehrt haben. Aber das wird sich durch das EuGH-Urteil ändern, so dass einige Berufsgruppen - nicht nur Bauleiterinnen, Personalsachbearbeiter oder Köchinnen - auch dann prinzipiell ein Recht auf Beschäftigung bei den Kirchen haben, wenn sie keine Kirchensteuer mehr zahlen.
Das alles ist vielleicht gar kein Schaden, denn die bloß formale Kirchenmitgliedschaft wird sehr überschätzt. Sie hält weder Freunde der AfD fern vom kirchlichen Dienst noch Opportunistinnen. Bei Bewerbungsgesprächen muss daher das Leitbild thematisiert werden mit dem Ziel, möglichst viel Übereinstimmung in den für die jeweilige Stelle relevanten christlichen Positionen zu erreichen, im christlichen Menschenbild zum Beispiel. Und die Vorgesetzten müssen dafür sorgen, dass ein inspirierender evangelischer Geist durch die Einrichtungen weht und christlicher Mehrwert auch für die Mitarbeitenden erfahrbar ist.
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