Gottesbezug in der Verfassung – was soll das?
„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen” – die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben in der Präambel einen Gottesbezug formuliert. Das war ein Resultat aus der Erfahrung des Nationalsozialismus: Einen Staat, der sich selbst absolut setzt und geradezu vergottet, darf es nicht noch einmal geben!
Auch der Staat und der oberste politische Souverän, das Parlament, müssen Demut und Respekt zeigen gegenüber den Voraussetzungen, denen sie sich verdanken: den Errungenschaften im kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas: Menschenwürde, Freiheit, Toleranz. Der Gottesbezug dient also im Wesentlichen der Gefahrenabwehr: Auch ein demokratisches System kann versagen. Dem Staat wohnt eine Tendenz inne, alle Lebensbereiche zu durchdringen. Diese Tendenz soll durch den Verweis auf Gott von „oben” begrenzt und vor sich selbst geschützt werden. Macht darf nie zum Selbstzweck werden, der Staat nie sich selbst genügen.
Der Gottesbezug weist auf eine Berufungsinstanz für den Fall, dass der Staat ins Totalitäre abrutscht. Zugleich definiert er die Quelle, aus der die Verfassung schöpft. Die Gestalterinnen und Gestalter des Staats, so wird betont, handeln nicht nur in der Verantwortung vor sich selbst, ihrer Partei oder der Mehrheitsmeinung. Sie handeln auch in Verantwortung vor etwas Höherem, gewinnen ihre Ziele, Werte und Ideale von einer höheren Instanz.
Hier beginnt natürlich auch die große Schwierigkeit, wegen der viele Menschen einem Gottesbezug in der Verfassung skeptisch gegenüberstehen: Was meint das Wort „Gott”?
Obwohl das Nachkriegsdeutschland christlich geprägt war, sollten damals mit dem Gottesbezug im Grundgesetz weder die Kirchen bedient noch der Staat verchristlicht werden, im Gegenteil: Der Staat selbst wollte bewusst in weltanschaulicher Neutralität bleiben – wohl wissend, dass seine Bürger und Bürgerinnen in Religionen und Weltanschauungen eingebunden sind, die ihm einen geistigen Nährboden geben. Den Teufel hatte man hinter sich – in „Gott” fand der Staat als weltliche Ordnung ein sowohl anregendes wie kritisches Korrektiv außerhalb seiner selbst.
Unser Staat besitzt die Größe, sich mit diesem Gottesbezug selbst zu relativieren. Das bedeutet auch: der Gottesbezug versperrt ausdrücklich den Weg zu einer christlichen oder andersreligiösen Staatsreligion oder Theokratie: Der Staat ist das eine, „Gott” das andere.
Angesichts einer multireligiösen wie auch durch atheistische und wissenschaftliche Weltbilder geprägten Gesellschaft kann „Gott” nur eine Chiffre sein für ein höheres Prinzip, ein höheres Wesen, eine höhere Wahrheit oder Weisheit, die jede und jeder mit dem eigenen religiösen und weltanschaulichen Empfinden füllen kann und soll: Der Staat gibt eine verbindliche, sinnvolle und lebensdienliche Ordnung, nicht mehr und nicht weniger.
Der Staat schreibt keinerlei Religion und Weltanschauung vor, aber jede Bürgerin, jeder Bürger bringt – ganz demokratisch! – die eigenen ideellen, spirituellen oder transzendenten Ansätze – genannt „Gott” – in die Debatten und ins alltägliche Leben ein. So wird der Staat in einer wohltuenden Balance zwischen Bedeutungslosigkeit und Übergriffigkeit gehalten.