Häresie-Check: Dürfen Evangelische Fasching feiern?
Von Aschermittwoch bis Ostern dauert die christliche Fastenzeit. Vorher wird vor allem in katholischen Gebieten das Leben zur „Fastnacht“ noch einmal ausgiebig genossen.
Evangelische stehen dem Fasching traditionell skeptisch gegenüber, weil sie keine reglementierenden Fastengebote haben und insofern auch keinen Anlass, vorher noch mal „die Sau rauszulassen”. Besonders rigoros war die Ablehnung in Frankfurt, wo von 1666 bis 1686 Philipp Jakob Spener der bedeutendste Pfarrer der Stadt war. Der Begründer des Pietismus ging aktiv gegen das Faschingfeiern vor, mit der Folge, dass sich die Feierlichkeiten nach Heddernheim verlagerten. Dort hatte Spener nichts zu sagen, denn es gehörte damals noch zum (katholischen) Mainz.
Aber ähnlich wie Weihnachten ist auch Fasching inzwischen ein Selbstläufer geworden. Ob man es feiert oder nicht, hat mit Religion nichts zu tun, und von daher erübrigt sich auch die Frage, ob Evangelische mitfeiern dürfen.
Der christliche Hintergrund, dass das Leben zur Fastnacht noch einmal ausgiebig genossen wird, bevor die entbehrungsreiche Fastenzeit beginnt, ist obsolet geworden, denn „fasten” müssen die tragenden Mitglieder der Gesellschaft ja das ganze Jahr über: Arbeit geht vor Privatleben, Gefühle bleiben außen vor, denn sie schaden der Sachlichkeit. Compliance ist Teil des Managements und reicht von den Ansprüchen an die „Professionalität” von Dienstleistungen bis hin zu Dresscodes, die die Persönlichkeit der Mitarbeitenden verleugnen.
Der Fasching ist also längst aus dem Besitztum der Kirche ausgebrochen und führt nun sein eigenes Leben. Auch die kostümierten Spiele, die die Obrigkeit entlarven, und die symbolischen Regelverletzungen sind Teil unserer demokratischen Kultur geworden.
So gesehen hat Fasching heute geradezu etwas genuin Protestantisches: Schließlich sind die Evangelischen besonders stolz darauf, ausschließlich Gott untertan zu sein – und sonst niemandem.
0 Kommentare
Zu diesem Artikel wurden noch keine Kommentare verfasst. Schreiben Sie doch den ersten.