Frankfurt lokal

Kein Platz für Schindler

von
und

Noch immer findet die Stadt Frankfurt keinen Termin für die Benennung des Bahnhofsplatzes nach Oskar Schindler.

Oskar Schindler 1963 bei einem Interview über seine Rettungsaktion für jüdische Menschen. | Foto: Bettmann/Getty Images
Oskar Schindler 1963 bei einem Interview über seine Rettungsaktion für jüdische Menschen. | Foto: Bettmann/Getty Images

Die Benennung des Platzes vor dem Frankfurter Hauptbahnhof nach Emilie und Oskar Schindler lässt weiter auf sich warten. Vor über zwei Jahren hat der Ortsbeirat beschlossen, den Ort, wo Oskar Schindler seit 1957 wohnte, nach dem Retter von rund 1.200 Jüdinnen und Juden und seiner Frau zu benennen. Aber die Terminfindung sei schwierig, sagte Ortsvorsteher Michael Weber (CDU) jetzt dem Evangelischen Pressedienst (epd). Wahrscheinlich werde der Termin im nächsten Frühjahr sein.

Während Schindler in Israel verehrt wird, war das Interesse an seiner Geschichte in Deutschland nie sehr groß. Nach dem Krieg konnte der Industrielle beruflich nicht mehr Fuß fassen und lebte von einer kleinen Rente und Zuwendungen Geretteter als völlig Unbekannter in einer Dachkammer an der Adresse Am Hauptbahnhof 4.

Der damalige Stadtjugendpfarrer und spätere Propst Dieter Trautwein lernte ihn Ende der 1960er Jahre zufällig kennen und wollte Schindlers Geschichte bekannt machen. Er lud ihn zu Veranstaltungen ein, die aber kaum auf Interesse stießen. Im Nachkriegsdeutschland gab es nur wenig Bereitschaft, sich mit der Vernichtung der Jüdinnen und Juden zu beschäftigen.

Oskar Schindler starb im Oktober 1974 im Alter von 66 Jahren. Erst 1994 wurde seine Rettungsaktion durch Steven Spielbergs Film „Schindlers Liste“ international bekannt. Propst Trautwein schrieb später, Schindlers Geschichte sei deshalb so lange verdrängt worden, weil sie eine Anklage gegen alle gewesen sei, die an den NS-Verbrechen beteiligt waren. Und eine Anfrage an alle, die dazu geschwiegen und nicht geholfen hatten.


Autoren

epd 103 Artikel

epd-Nachrichten sind urheberrechtlich geschützt. Sie dienen hier ausschließlich der Information. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere ihre Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Speicherung in Datenbanken sowie jegliche gewerbliche Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

0 Kommentare

Zu diesem Artikel wurden noch keine Kommentare verfasst. Schreiben Sie doch den ersten.

Artikel kommentieren

Wir freuen uns, wenn unsere Beiträge zu Diskussion und Austausch beitragen. Dabei bitten wir, auf angemessene Umgangsformen zu achten und die Meinung anderer zu respektieren. Bei Verstößen gegen unsere Netiquette-Regeln behalten wir uns vor, Kommentare nicht zu veröffentlichen.

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder.

Errechnen Sie die Summe der dargestellten Zahlen
Captcha =