Ethik & Werte

Zwiespältig: Bestattung für „Sternenkinder“

„Sternen-“ oder „Schmetterlingskinder“ werden Babies genannt, die während der Schwangerschaft oder bei der Geburt sterben. Wiegen sie zu diesem Zeitpunkt mehr als 500 Gramm, müssen sie bestattet werden. Wiegen sie jedoch weniger, so gelten sie rechtlich nicht als Personen und sind somit „Eigentum“ der Klinik. Es gibt für sie keine Bestattungspflicht.

Bestattungspflicht auch für Fehlgeburten unter 500 Gramm? Klinikseelsorgerin Elisabeth Knecht ist skeptisch. Foto: Ilona Surrey
Bestattungspflicht auch für Fehlgeburten unter 500 Gramm? Klinikseelsorgerin Elisabeth Knecht ist skeptisch. Foto: Ilona Surrey

Eine Petition will das nun ändern. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat im Juli die Forderung eines Ehepaares aus dem Kreis Limburg-Weilburg unterstützt, auch totgeborene Kinder, die weniger als 500 Gramm wiegen, in das Personenstandsregister eintragen zu lassen. Das hätte zur Folge, dass diese Kinder individuell bestattet werden können – aber auch müssen.

Ein zwiespältiges Anliegen, findet Pfarrerin Elisabeth Knecht, die als Seelsorgerin in der Frankfurter Universitätsklinik seit 15 Jahren Eltern betreut, die eine Fehlgeburt hatten. Eltern, bei denen der Tod ihres neugeborenen Kindes unerwartet kommt, seien oft so geschockt, dass für sie Fragen zur Bestattung ihres Kindes völlig überraschend kommen, sagt sie. Eltern dagegen, die – wie es heute meist der Fall ist – ein wenig Zeit hatten, sich auf die Totgeburt vorzubereiten, könnten trotz aller Trauer etwas besser Abschied nehmen. Dabei könnten zum Beispiel Seelsorgerinnen helfen.

Bestünde nun aber eine Bestattungspflicht auch für Babys unter 500 Gramm, so wäre das eine zusätzliche Belastung für junge Familien, die ohnehin schon unter emotionalem Schock stehen, gibt Knecht zu bedenken. Außerdem kosten Beerdigungen Geld, und nicht gerade wenig.

Frankfurter Kliniken bemühen sich zudem schon seit Jahren, auch „Sternenkinder“ würdig zu bestatten. Seit 2003 gibt es ein Grabfeld auf dem Hauptfriedhof unter dem Namen „Ein Hauch von Leben“. Viermal im Jahr werden die während der Schwangerschaft verstorbenen Kinder aller Frauenkliniken der Stadt in einer Urne dort beigesetzt.

Selbstverständlich werden die Eltern zur Trauerfeier eingeladen. Seit letztem Jahr ist es sogar möglich, das eigene Kind mit einer individuellen Trauerfeier dort zu bestatten. „Viele Eltern finden die Vorstellung, dass ihr Kindchen dort mit anderen unter der Erde liegt, sehr tröstlich“, sagt Pfarrerin Knecht. Zumal die Grabstelle nicht nach zehn Jahren ausläuft wie andere Gräber, sondern auf längere Sicht bestehen bleiben soll. Für die meisten Eltern sei diese Lösung in vielerlei Hinsicht besser als ein individuelles Grab, glaubt die Seelsorgerin. Sie will daher die Petition nicht unterstützen.


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Autorin

Stephanie von Selchow ist Redakteurin des EFO-Magazins.