Ethik & Werte

Paragraf 219a: In der evangelischen Kirche gehen die Meinungen auseinander

Christliche Abtreibungsgegner erzwingen eine neue Debatte, indem sie Ärztinnen und Ärzte anzeigen, die über Abtreibungen informieren. In der evangelischen Kirche gehen die Meinungen dazu auseinander: Die Evangelischen Frauen schließen sich den Forderungen nach einer Streichung des Paragrafen 219a an, die Mehrzahl der Kirchenleitungen hält jedoch an einem Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche fest. 

Mahnwache von Abtreibungsgegnerinnen vor der Beratungsstelle Pro Familie im Westend. Foto: Rolf Oeser
Mahnwache von Abtreibungsgegnerinnen vor der Beratungsstelle Pro Familie im Westend. Foto: Rolf Oeser

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel ließ es drauf ankommen: Jemand hatte sie angezeigt, weil auf ihrer Internetseite Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch zu finden sind. Hänel wurde zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt, und zwar nach Paragraf 219a des Strafgesetzbuches, der Information über Abtreibungen „aufgrund eines Vermögensvorteils“ verbietet. Seither ist das Thema Abtreibung, um das es lange ruhig war, wieder in der Debatte. 

Das deutsche Abtreibungsrecht ist ein mühsam ausgehandelter Ausgleich zwischen jenen, die Abtreibungen verbieten wollen, und solchen, die die moralische Entscheidung bei den schwangeren Frauen selber sehen. Der nach der Wiedervereinigung ausgehandelte Kompromiss lautet: Abtreibungen sind zwar verboten, wenn aber die Schwangere bestimmte Voraussetzungen erfüllt, etwa ein verpflichtendes Beratungsgespräch führt, wird sie nicht strafrechtlich belangt. Damit hatten sich alle Seiten mehr oder weniger arrangiert, aber in letzter Zeit werden radikale Abtreibungsgegner und -gegnerinnen wieder aktiver. Rechtspopulisten und auch die AfD haben das Thema entdeckt und hoffen, damit bis in christlich-bürgerliche Milieus hinein Einfluss zu gewinnen. 

Sie durchforsten Homepages von Ärztinnen und Ärzten und erstatten gegebenenfalls Anzeige nach 291a. Oft löschen die Betreffenden die Informationen aus Angst vor weiterem Ärger. Manche geben aber wie Kristina Hänel nicht nach: Sie wollen, dass das Gesetz geändert wird. Vor allem jüngere Frauen halten das Informationsverbot für nicht mehr zeitgemäß. Kann man denn nicht auch sonst jede Information im Internet recherchieren? 

Dem stimmt auch Karin Kühn zu, die Leiterin des Arbeitsbereiches der Diakonie Frankfurt, zu dem die Schwangerschaftskonfliktberatung gehört. „Es muss immer zusammen mit der Frau geschaut werden, was für sie machbar ist, was für sie der beste Weg ist. Dazu gehört auch, dass die Frauen sich umfassend über alles informieren können“, sagt Kühn. „Ich finde es deshalb gut, wenn jetzt einige Ärztinnen darauf bestehen, diese Informationen zur Verfügung zu stellen.“ 

So sehen es auch viele Politikerinnen von SPD, Grüne und Linke. Bei einer Debatte im Bundestag sprachen sie sich dafür aus, den Paragraf 219a zu streichen, die FDP plädierte für eine Modifikation. CDU/CSU und AfD hingegen verteidigen das Verbot. 

Für eine Streichung des 219a haben sich auch die Evangelischen Frauen in Deutschland ausgesprochen, genauso der Landesverband Hessen und Nassau und Frauenverbände anderer Landeskirchen. Das Gesetz ignoriere die Lebensrealität, ein Schwangerschaftsabbruch sei für die betroffenen Frauen ohnehin nie „normal“. 

Die Mehrzahl der Kirchenleitungen, Bischöfe und Ethikspezialisten in der evangelischen Kirche hält jedoch am bestehenden Kompromiss fest. Sie möchten verhindern, dass über Abtreibungen in der Öffentlichkeit so gesprochen wird, als wären sie ein gängiges Verfahren, und verweisen darauf, dass die christliche Ethik das Tötungsverbot menschlichen Lebens generell sehr strikt auslegt – nicht nur in Bezug auf Abtreibung, sondern auch bei Themen wie Sterbehilfe oder Reproduktionsmedizin.

Pfarrer Kurt W. Schmidt, Studienleiter für Medizin und Ethik an der Evangelischen Akademie Frankfurt, betont, der Staat habe „auch den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu halten“. Das bestehende Prozedere beim Schwangerschaftsabbruch sei ein Kompromiss, bei dem sich „nur schwer ein Element des Mobiles herausnehmen lässt“. Beim Thema Abtreibung würden „tiefsitzende Wertvorstellungen berührt, die vielen Menschen sehr wichtig sind, um nicht zu sagen: ihre Identität berühren“. Dass darüber engagiert gestritten wird, weil unterschiedliche Menschenbilder und Wertvorstellungen zum Tragen kommen, sei „aus ethischer Sicht nicht verwunderlich und letztlich ein gutes Zeichen“.

Schmidt schlägt aber vor, das Werbeverbot für Abtreibungen nicht länger im Strafrecht, sondern als Ordnungswidrigkeit zu regeln, und deutlicher zu bestimmen, was als „Information“ zulässig und als „Werbung“ untersagt ist.

Radikale Abtreibungsgegner machen allerdings auch in der Kirche Stimmung: Als die Chefredakteurin des Magazins Chrismon, Ursula Ott, sich in einem Kommentar ebenfalls gegen den Paragraf 219a aussprach, wurde sie als „unchristlich“ beschimpft und ihre Beurlaubung gefordert. Am Ende mischte sich sogar der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm, persönlich ein: Er sei zwar für die Beibehaltung des 219a, aber auch die Forderung nach dessen Abschaffung liege „innerhalb der möglichen Meinungsäußerungen im Bereich des Protestantismus“.

Weiterlesen:

Ein Interview mit Kurt W. Schmidt und dem Juristen Bernhard Kretschmer zum § 219a.
Die Stellungnahme der Evangelischen Frauen in Hessen und Nassau
Pressemeldung der Evangelischen Frauen in Deutschland
Ein Gastkommentar unserer Chefredakteurin Antje Schrupp auf evangelisch.de
Der Kommentar von Chrismon-Chefredakteurin Ursula Ott
Die Stellungnahme des EKD-Ratsvorsitzenden Heinrich Bedford-Strohm



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Dr. Antje Schrupp ist Chefredakteurin des EFO-Magazins. Die Journalistin und Politikwissenschaftlerin bloggt auch unter www.antjeschrupp.com Mastodon: @antjeschrupp@kirche.social