Sonderurlaub für den Besuch des Kirchentages
Stadtdekan Dr. Achim Knecht teilt mit, dass alle Mitarbeitende des ERV und des Stadtdekanats für den Besuch des Kirchentages, der vom 7. bis 11. Juni 2023 in Nürnberg stattfindet, bezahlten Sonderurlaub beantragen können. Voraussetzung für die Gewährung von Sonderurlaub ist die erfolgte Anmeldung beim Kirchentag. Zuschüsse für Fahrtkosten oder Verpflegung und Unterbringung können nicht gewährt werden.
Anmeldungen/Tickets: Deutscher Evangelischer Kirchentag Nürnberg 2023 |