Versöhnen statt Strafen
Birgit Steinhilber, Leiterin der Vermittlungsstellen für Täter-Opfer-Ausgleich im Evangelischen Regionalverband Frankfurt und Offenbach, geht in den Ruhestand. Im Rahmen ihrer Beratungs- und Leitungsarbeit engagierte sie sich fast 30 Jahre für die Versöhnung von Tätern und Opfern von Straftaten. Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet in enger Zusammenarbeit mit Gerichten und Staatsanwaltschaften Geschädigten und Beschuldigten Unterstützung bei der außergerichtlichen Aufarbeitung von Straftaten.
Im Februar 1991 wurde die Sozialarbeiterin und Mediatorin mit dem Aufbau des neuen Projekts „Täter-Opfer-Ausgleich“ (TOA) in Frankfurt beauftragt. Im Jahr 1999 übernahm sie die Leitung der Einrichtung und war von 2008 an maßgeblich an der konzeptionellen Entwicklung der Häuser des Jugendrechts in Frankfurt beteiligt. Seit 2003 engagierte sich Birgit Steinhilber außerdem als Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft TOA Hessen sowie als Vertreterin des Landes Hessen in der Bundesarbeitsgemeinschaft TOA e.V.
Begegnung und Versöhnung schaffen als ständige Motivation
„Menschen mit Vorbehalten und Ängsten an einen Tisch bringen und sehen, wie diese im besten Fall erleichtert und befreit den Raum verlassen – das ist ein einmaliges Gefühl“, fasst Birgit Steinhilber ihre Motivation als Mediatorin im TOA zusammen. Haben die Beschuldigten am Ende begriffen, was den Geschädigten durch die Tat angetan wurde, ist es beachtlich. Nicht immer gelang das. „Ein wichtiger Teil meiner Arbeit ist es, den Opfern von Straftaten einen Raum für ihre Erlebnisse geben zu können“, erklärt Steinhilber den Vorteil der Vermittlungsgespräche gegenüber der oftmals unpersönlichen Verhandlung vor dem Gericht. Auf Widerstände traf sie zu Beginn ihrer Tätigkeit auch von Seiten der Justiz. Viele Justizpraktiker zeigten sich zunächst skeptisch gegenüber dem neuen Konzept, das die Methoden des strafrechtlichen Sanktionssystems in Frage stellte. Kooperation und regelmäßiger Austausch aller am Strafverfahren beteiligten Institutionen haben das Bewusstsein für den Wert tragfähiger Ergebnisse und Regelungen durch eine stärkere Einbindung von Geschädigten und Beschuldigten in das Ausgleichsverfahren deutlich geschärft. In den Häusern des Jugendrechts Frankfurt-Höchst und Frankfurt-Nord etwa arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und TOA eng zusammen, um Jugendkriminalität möglichst früh zu begegnen.
Ausgezeichnete Beratungsarbeit über die Grenzen Frankfurts hinaus
Das Angebot des TOA beschränkte sich zunächst auf Beteiligte im Jugendstrafverfahren. Aufgrund seines großen Erfolgs beauftragte das Hessische Justizministerium im Jahr 1996 den Evangelischen Regionalverband mit der Ausweitung des TOA auf das Erwachsenenstrafverfahren. Heute erstreckt sich das Einzugsgebiet des TOA im Jugendstrafverfahren auf die Stadt Frankfurt am Main und den Main-Taunus-Kreis. Im Erwachsenenstrafverfahren sind die Mitarbeitenden für den gesamten Landgerichtsbezirk Frankfurt am Main zuständig. Als erste und einzige Einrichtung in Hessen wurde der TOA Frankfurt im Jahr 2008 mit dem Gütesiegel der Bundesarbeitsgemeinschaft TOA e.V. zertifiziert.