Kirchenpräsident Jung: Bayern deutet Kreuz unzulässig um
Eine „unzulässige Funktionalisierung des Kreuzes“ hat der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung der bayerischen Staatsregierung vorgehalten. Er reagiert damit auf eine Änderung der allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats, wonach ab dem 1. Juni im Eingangsbereich aller staatlichen Dienstgebäude deutlich wahrnehmbar ein Kreuz als sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung angebracht werden muss. Es solle die „geschichtliche und kulturelle Prägung Bayerns“ widerspiegeln, so die Begründung der Anordnung der Staatsregierung, die für Kritik von Juristen, Parteien und Kirchenvertretern gesorgt hatte. Dem widerspricht Jung: Das Kreuz sei nicht Ausdruck der kulturellen Identität, sondern ein religiöses Symbol des Schreckens und der Trauer. Wer auf das Kreuz schaue, sei gefordert, auch über sich selbst und seinen Beitrag zur Gewalt in dieser Welt nachzudenken. Es sei aber auch Ausgangspunkt für „größten Trost“. Unter dem Kreuz entstehe eine Ahnung davon, dass Leiden und Tod nicht endgültig sind.
Auch der kurhessische Bischof Martin Hein hält den Beschluss des bayerischen Kabinetts für einen falschen Schritt. Mit dem Aufhängen von Kreuzen in Dienstgebäuden werde eine Grenze zwischen Staat und Kirche überschritten, sagte er am Rande der Synode der Evangelischen Kirche in Kurhessen-Waldeck. Das Kreuz sei mitnichten ein Symbol der Identität der Bevölkerung, sondern ein explizit christliches Symbol. Der Beschluss des Kabinetts müsse wohl vor dem Hintergrund der anstehenden Landtagswahl gesehen werden, um der AfD das Wasser abzugraben.
Hein betonte, dass es in Hessen weder vonseiten des Staates noch vonseiten der Kirchen ähnliche Bestrebungen wie in Bayern gibt. Der öffentliche Raum sei ein Raum des säkularen Staates. Darauf müsse jede kirchliche Verlautbarung Wert legen, damit das Gleichgewicht zwischen Staat und Kirche erhalten bleibe. Es gehe weder um eine Verkirchlichung des Staates, wie auch der Staat keinen Einfluss auf die kirchlichen Belange nehme.
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