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Evangelische Frauen ehren Kristina Hänel für ihr Engagement gegen den § 219a

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Für ihren „unnachgiebigen Einsatz“ für die Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 219a, der Informationen von Arztpraxen über Schwangerschaftsabbrüche verbietet, hat die Gießener Ärztin Kristina Hänel den Katharina-Zell-Preis der Evangelischen Frauen in Hessen und Nassau bekommen.

Die Vorsitzende Luise Böttcher (links) und Geschäftsführerin Angelika Thonipara (rechts) von den Evangelischen Frauen in Hessen und Nassau ehrten Kristina Hänel (Mitte). | Foto: Thomas Wissner
Die Vorsitzende Luise Böttcher (links) und Geschäftsführerin Angelika Thonipara (rechts) von den Evangelischen Frauen in Hessen und Nassau ehrten Kristina Hänel (Mitte). | Foto: Thomas Wissner

Die Ärztin Kristina Hänel ist mit dem Katharina-Zell-Preis des Landesverbandes Evangelische Frauen in Hessen und Nassau ausgezeichnet worden. Sie sei für ihren „unnachgiebigen Einsatz“ für die Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 219a geehrt worden, teilte der Verband mit.

Die undotierte Auszeichnung, ein silbernes Flugblatt, wird seit 2016 jährlich vergeben. Sie erinnert an die elsässische theologische Autorin und Reformatorin Katharina Zell, geborene Schütz (um 1497-1562), die unter anderem Streitschriften verfasste und sich für Flüchtlinge einsetzte.

Das Gießener Amtsgericht hatte Hänel 2017 auf der Grundlage des Paragrafen 219a zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, weil sie auf ihrer Homepage für Schwangerschaftsabbrüche geworben haben soll. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hob dieses Urteil im Juli dieses Jahres auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Gießen zurück. Zu ihren Gunsten sei der mittlerweile geänderte Paragraf 219a anzuwenden, hieß es.

„Sie hätten aufgeben können, als das Gericht Sie zu einer Geldstrafe verurteilte“, sagte die Vorsitzende des Landesverbandes der Evangelischen Frauen, Luise Böttcher, in ihrer Laudatio auf Kristina Hänel im Rahmen eines Gottesdienstes in der evangelischen Kirche von Leihgestern bei Gießen. „Dann hätten alle weiter geschwiegen – geschwiegen darüber, dass Abtreibungen nach einer Beratung zwar erlaubt sind, jedoch nicht die Weitergabe von Informationen darüber. Aber Sie haben nicht aufgegeben. Sie haben Mut bewiesen! Sie stehen zu ihrem Vorgehen, zur uneingeschränkten Unterstützung verzweifelter Frauen“, sagte Böttcher.

Auch die Evangelischen Frauen in Deutschland haben mehrfach die Abschaffung des Paragrafen 219a gefordert.


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