EKHN bevollmächtigt in Frankfurt neue Religionslehrerinnen und -lehrer
Aus dem gesamten Gebiet der der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) kamen die 89 Religionslehrerinnen und Religionslehrer, die heute in der Frankfurter Jugendkulturkirche Sankt Peter bevollmächtigt worden für den Unterricht. Vertreten waren alle Schultypen, von Grundschulen bis hin zu Beruflichen Schulen.
Ulrike Scherf, Stellvertretende Kirchenpräsidentin der EKHN, überreichte den aus ganz Hessen, aber auch Rheinland-Pfalz Kommenden ihre Urkunden und gab ihnen Segen für ihre Arbeit mit auf den Weg. Die stellvertretende Kirchenpräsidentin ist der Auffassung, Religionsunterricht biete einen Ort, in dem neben reiner Wissensvermittlung auch Raum dafür bestehe, „sich mit existenziellen Themen zu beschäftigen und eine eigenverantwortliche Urteilsbildung in Bezug auf das eigene Leben, auf das soziale Miteinander und auf die Welt und Wirklichkeit als Ganzes einzuüben“. Wichtig sei es der Kirche, dass der evangelische Religionsunterricht allen Menschen offenstehe, „weil religiöses Wissen und religiöse Bildung ein wichtiger Teil des gesellschaftlichen Miteinanders überhaupt sind. Indem religiöse Bildung hilft, die eigene Identität zu finden, fördert sie damit zugleich die Fähigkeit zur Pluralität und zum Respekt vor anderen.“
Scherf wählte die Psalm 40 entnommene Tageslosung, „Der Herr hat mir ein neues Lied in meinen Mund gegeben, zu loben unsern Gott“ als Leitfaden ihrer Predigt. „Sie werden sie immer wieder brauchen, die neuen Lieder“, merkte sie an. Mit hoher Geschwindigkeit verändere sich die religiöse Landschaft, bei dem Umgang damit spielten die Religionslehrerinnen und -lehrer eine wichtige Rolle. Ulrike Scherf verwies auf die jüngste Kirchenmitgliedschaftsstudie, diese habe bekräftigt, dass der Religionsunterricht eine wichtige Rolle spiele bei dem Verhältnis zum Glauben und der Entwicklung einer Haltung zu religiösen Fragen. Im Unterricht werde deutlich, „dass wir uns nicht nur um unseren eigenen Kirchturm kümmern wollen“, sagte sie.
Auf Grundlage der Verankerung des Religionsunterrichts in der hessischen Landesverfassung regeln entsprechende Staatskirchengesetze die Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirche. Stefan Knöll, Leiter des Referats Schulische Bildung in gemeinsamer Verantwortung von Kirche und Staat bei der EKHN, weist darauf hin, dass ein Erlass des hessischen Kultusministeriums zum Religionsunterricht festhält, dass in Ausnahmefällen Schüler:innen unterschiedlicher Konfessionen gemeinsam unterrichtet werden können. Das komme auch durchaus vor.
Die Mitgliedschaft in der evangelischen oder zumindest einer der Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) ist Voraussetzung für die Erteilung von evangelischem Religionsunterricht, bei ACK-Mitgliedschaft braucht es auch eine erweiterte Verpflichtung auf den evangelischen Unterricht. Knöll betonte jedoch, dass es sich um eine Bildungsaufgabe handelt. Als Vater zweier inzwischen erwachsener Kinder, habe er erlebt, „Kinder haben Fragen“. Bei der Suche nach Antworten Wissen weiterzugeben, sei Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer des Fachs Religion.
Prodekanin Amina Bruch-Cincar vom Evangelischen Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach wirkte an dem Gottesdienst in der Jugendkulturkirche als Repräsentantin der hiesigen Kirche mit. Bruch-Cincar stellte Sankt Peter vor als einen Ort, der den „Austausch von Jugendmilieus und Jugendkulturen“ ermögliche. Die Prodekanin sagte, die Jugendkulturkirche habe sich etwas auf ihre Fahnen geschrieben, was auch zukünftigen Religionslehrerinnen und Religionslehrer ein großes Anliegen für ihren Unterricht sein dürfte: einen Platz zu bieten, „an dem Jugendliche ihre Identität stärken können und Raum und Unterstützung finden für ihre Suche nach einem glücklichen Leben“.